Nationales Kulturdenkmal

Ivenack 05

Schloss Ivenack wird als nationales Kulturdenkmal eingestuft und erhält Zugang zu Bundesmitteln zur Restaurierung von Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung.

Für die anstehende Sanierung wurde eine erste restauratorische und bauhistorische Bestandserfassung durchgeführt. Auf Basis der Erkenntnisse daraus und auf Grund eigener Recherchen hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in einer fundierten Stellungnahme das Schloss und das Ensemble als nationales Denkmal eingestuft. Dieser Einstufung hat der Bund mit Schreiben vom 24.7.2014 zugestimmt und Ivenack abschließend als nationales Denkmal bestätigt.

Bereits am 25.7.2013 wurde dem Landeskonservator Dr. Winands anlässlich seines Besuches in Ivenack der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum, sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Antrag auf Bewilligung von Bundesmitteln zur Restaurierung von Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung übergeben.

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